Allgemeine Geschäftsbedingungen

IFA Alpenrose Hotel

1.) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Etwaige Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/ oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

2.) Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 75% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

3.) Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§552 BGB).

bis 30 Tage vor Anreise keine Stornokosten, es fällt jedoch eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro 50.- an

bis 15 Tage vor Anreise 20% des Preises

bis 1 Tag vor Anreise 50% des Preises

Stornierung am Anreisetag / Nichtanreise (No-Show) 80% des Preises

1.Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziffer 3 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer (Namensliste) – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität – spätestens 10 Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen.
Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

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2.1) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.

2.2) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- oder Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.

2.3)Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

2.4) Jedwede Haftung des Hotels nach a) bis c) ist ausgeschlossen.

2.5) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Ebenso wird seitens des Hotels keine Haftung übernommen.

2.6) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 6 und dem §707 lt. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückforderungen sind für den Kunden nur bei unstrittigen oder rechtskräftigen Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den § 701 lt. BGB – betragsgemäß auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubten Handlungen.

2.7) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik u.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.

2.8) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

2.9) Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. Nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

2.10) Der Kunde verplichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber zu informieren, dass die Leistungsverbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziffer 3 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.

2.11) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Bei nicht fristgemäßer Abreise behält sich das Hotel für die Nutzung eine Extrarechnung zu den hotelüblichen Konditionen vor. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer ab 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder einem anderen Ort zu bemühen.

2.12) Kreditkarten (Eurocard, VisaCard usw.) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder eine Provisionsforderung noch Sonderpreise sind.

2.13) Für Gruppen und geschlossene Veranstaltungen sind 50% der vereinbarten Leistungen 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Der Restbetrag ist bei Anreise fällig.

2.14) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr bür beide Seiten der Ort des Hotels.

2.15) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen. Der Vertrag entsteht auf Grundlagen der österreichischen AGBH mit der Fassung vom 20.11.2006.

2.16) Im Falle von Regelungslücken, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.17) Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/